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   BVerfG, 14.04.1989 - 1 BvR 1235/85   

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BVerfG, 14.04.1989 - 1 BvR 1235/85 (https://dejure.org/1989,1879)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.1989 - 1 BvR 1235/85 (https://dejure.org/1989,1879)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 1989 - 1 BvR 1235/85 (https://dejure.org/1989,1879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Opus Dei

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berichterstattung - Persönlichkeitsrecht - Geheim - Öffentliches Interesse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1980
  • NJW-RR 1990, 1048 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1989 - 1 BvR 1235/85
    Die insoweit vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäbe (vgl. insbesondere BVerfGE 35, 202 (219 ff.)) gebieten kein anderes Ergebnis.

    Die Auffassung des Beschwerdeführers, sein Berichterstattungsinteresse müsse jedenfalls immer dann dem Persönlichkeitsschutz vorgehen, wenn Gegenstand der Berichterstattung Vorgänge seien, die zwar öffentliches Interesse beanspruchten, von den Beteiligten aber geheim gehalten würden, läßt hinreichende Kriterien für die erforderliche Einzelfallabwägung vermissen und findet schon deswegen keine verfassungsrechtliche Stütze (vgl. BVerfGE 35, 202 (225)).

  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Allerdings begründet das Anliegen, die Authentizität einer Berichterstattung durch Wahl einer personalisierenden Darstellungsform zu steigern, nicht aus sich heraus ein Überwiegen der öffentlichen Informationsinteressen gegenüber den Belangen des Persönlichkeitsschutzes außenstehender Beteiligter (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1989 - 1 BvR 1235/85 -, NJW 1990, S. 1980).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 262/10

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattung über die nichtöffentliche

    Dementsprechend ist die Mitgliedschaft in einer weltanschaulich-religiösen Gemeinschaft jedenfalls dann der Privatsphäre zugeordnet worden, wenn der Betroffene mit seiner Mitgliedschaft und den Lehren der Vereinigung nicht von sich aus in die Öffentlichkeit getreten ist (vgl. BVerfG, NJW 1990, 1980; NJW 1997, 2669, 2670).
  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Hierfür sind in der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs Abwägungskriterien u.a. nach Maßgabe einer abgestuften Schutzwürdigkeit bestimmter Sphären, in denen sich die Persönlichkeit verwirklicht, herausgearbeitet worden (vgl. BVerfGE 34, 238, 245 ff; 54, 148, 153 f; BVerfG, Beschluß vom 14. April 1989 - 1 BvR 1235/85 - NJW 1990, 1980; BGHZ 24, 72, 79 f; 27, 284, 289 f [BGH 20.05.1958 - VI ZR 104/57]; 73, 120, 124; Senatsurteile vom 10. März 1987 - VI ZR 244/85 - VersR 1987, 778, 779 und vom 13. Oktober 1987 - VI ZR 83/87 - VersR 1988, 379, 381 m.w.N.).
  • KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch

    Die Abwägung ist im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften vorzunehmen und hat die besonderen Umstände des Falles zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 1990, 1980; BVerfG NJW 2000, 2189; BGH NJW 2004, 762).
  • LG Köln, 08.09.2004 - 28 O 101/04

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung des postmortalen

    Hierfür sind in der Rechtsprechung sowohl des BVerfG als auch des BGH Abwägungskriterien u.a. nach Maßgabe einer abgestuften Schutzwürdigkeit bestimmter Sphären, in denen sich die Persönlichkeit verwirklicht, herausgearbeitet worden (vgl. BVerfGE 34, 238, 245 ff.; 54, 148, 153 f.; BVerfG NJW 1990, 1980; BGHZ 24, 72, 79 f.; 27, 284, 289 f. 2; 73, 120, 124 3; BGH in VersR 1987, 778, 779 und VersR 1988, 379, 381 mit weiteren Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 15.02.1995 - 1 U 23/94

    Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Kriterien der Güter- und

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  • OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Schmähkritik; Meinungs- und

    In dieser Hinsicht ist, soweit es sich bei den beanstandeten Äußerungen um Werturteile handelt, eine den Einzelumständen des Falles Rechnung tragende umfassende Güter- und Interessenabwägung (BGHZ 24, 80; 45, 296, 307; BGH JZ 1979, 103; s. auch BVerfG NJW 1990, 1980) vorzunehmen.
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